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Standuhren aus dem 19. Jh. im Zuchthaus von Vechta 1
© Heinz-Günter Vosgerau 2001


Die Vechtaer Strafanstalt als Produktionsort und Hort bedeutender historischer Standuhren

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Anmerkung:
Diese Artikel von Heinz-Günter Vosgerau wurden im Jahrbuch für das Oldenburger Münsterland 1998 veröffentlicht und sind auch als Sonderdruck erschienen.  Fragen und Informationen an/für den Autor Heinz-Günter Vosgerau.

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Einleitung

Das Museumsdorf Cloppenburg zeigte seit dem Frühjahr 1996 erstmalig eine umfangreiche Sonderausstellung zur Thematik der Geschichte der Uhr und des Uhrmacherhandwerks der Weser-Ems-Region, begleitet von einem reich bebilderten Ausstellungskatalog (Heinz-Günter Vosgerau, Rund um die Uhr, Die Kunst des Uhrmachers in Stadt und Land zwischen Weser und Ems, Cloppenburg 1996).

Auf der Suche nach historischen, im Weser-Ems-Gebiet hergestellten Uhren entdeckte Prof. Dr. Helmut Ottenjahn zwei besonders aussagefähige Standuhren, produziert oder wohl verwahrt in der ehemaligen Strafanstalt, heute Justizvollzugsanstalt der Stadt Vechta; beide Uhren verdienen besondere Beachtung und sachkundige Kommentierung.

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Die Standuhr des Johann Röben
1) = Fußnoten

Bilder zum Vergrößern bitte anklicken

Bild zum Vergrößern bitte anklickenEine Standuhr, die im Gebäude des alten oldenburgischen Landtages stand, entpuppte sich als ein besonders interessantes Beispiel von handwerklicher Geschicklichkeit im vergangenen Jahrhundert. Ein Insasse der Strafanstalt Vechta, heute Justizvollzugsanstalt genannt, hat sie angefertigt.

Er hieß Johann Röben und stammte aus Nordloh. Leider sind seine persönlichen Unterlagen aus der Strafanstalt nicht mehr vorhanden. Die Uhr ist nach seinen eignen Angaben von ihm 1826/27 hergestellt. Eine Notiz mit seinem Namen in einem Inhaltsverzeichnis des Staatsarchivs Oldenburg 1) trägt die Jahreszahl 1831, demnach hat er in diesem Jahr noch eingesessen.

Zuchthausstrafen waren im 19. Jahrhundert relativ lang. Die Justizvollzugsanstalt Vechta wurde in der Zeit zwischen 1815 - 1817 eingerichtet. Das Leben der Inhaftierten war hart, doch hat es den Anschein, dass in den ersten zwei Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts manchmal die Möglichkeit bestand, gewohnten handwerklichen Tätigkeiten nachzugehen. So stand eine Maschine für 70 Thaler eines verstorbenen blinden Insassen zum Verkauf, der mit ihr Knöpfe angefertigt hatte.

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Zur Mitte des Jahrhunderts verschärfen sich die Haftbedingungen. Die Verpflegung eines Gefangenen bestand 1845 2) :

a.:
Des Morgens 1/2 Kanne
3) Bier- oder Hafersuppe,

b.:
Des Mittags in einer Suppe von Grütze, Scheldegerste, Hülsenfrüchten oder anderem Gemüse u. Kartoffeln, 2 Kannen, sonntags 1/3 Pfund Fleisch oder 6 Loth
4) Speck.

Die Männer erhalten täglich 1 1/2 Pfund Brot, die Weiber 1 1/4 Pfund. Die welche im Freien und schwere Arbeit verrichten bekommen täglich 1/4 Pfund mehr.

Ihr Getränk ist frisches Wasser. Außer auf Anordnung des Arztes ist jedes andere Getränk untersagt.

Die Rückfälligen erhalten schmalere Kost und es fällt die Morgensuppe weg. Bei scharfen Arrest erhält der Gefangene nur 1 Pfund Brot und Wasser, nur jeden anderen Tag zum Mittagessen 1 Kanne Suppe. Außer der bestimmten Essenzeit darf nichts genossen werden.

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1824 wurden den Häftlingen, die mehr als die gesetzte Arbeitsnorm erfüllten, Vergütungen gutgeschrieben, mit denen sie sich ihre Kost aufbessern konnten oder sparen sollten.

Einige Normen seien angeführt: Es mussten hergestellt täglich werden von

  • Korkschneidern 500 Korken,
  • Tuchweber hatten täglich 8 Ellen zu weben,
  • Wollspinnerinnen mußten täglich 4 Spinnerkartätschen liefern,
  • Wollpflücker täglich 5 Pfund,
  • Flachsspinner 1 Stück von (mit) 18 Bund,
  • Lackenmacher muß gegen 1 Spinner Lacken machen,
  • Kapselmacher pro Woche 7 Kapseln,
  • Baumwollspinnerin pro Woche 18 Stück,
  • weben von Hamb. Tuch tgl. 5 Ellen.

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Die Gefangenen hatten ihre Privatkleidung abzuliefern und bekamen "Hamburger Zuchthauszeug". Die Arbeitzeit betrug im Jahre 1828 6 x 12 Stunden Stunden pro Woche. Die Arbeitskraft der Gefangenen war vermutlich an einen Unternehmer Jos. Greving u. Comp.verpachtet, der sich 1834 über die zunehmende Industrialisierung beklagt 5) und die ihm preislich Konkurrenz machte.

Wie die Zellen ausgestattet waren, zeigt eine Inventaraufnahme von 1848:

Schlafstube der männlichen Correctionäre: Nr. 6
  4 Bettstellen,
  6 Decken,
  3 Strohsäcke,
  3 Kopfkissen,
  1 Nachteimer.

Für die seelische Erbauung lagen in den Arbeitszimmern Bibeln, Gesangbücher und das Werk "Der Bußfertige" von Schläger. Es stand aber auch ein ganzes Arsenal von Waffen und Zuchtmitteln bereit, so u.a.:

7 Klötze mit Ketten,
7 eiserne Bolzen mit Schrauben,
11 Stück Schießpistolen,
11 Züchtlingsketten, darunter 3 mit Schlössern,
4 Kugelketten,
6 lederne Leibgurte,
6 Pistolen,
2 Säbel,
1 Schafott mit Kette und Halseisen,
4 Karabiner mit Bajonetten.


Für weitere Informationen wende Dich bitte an : Heinz-Günter Vosgerau, Restaurator/Uhrmachermeister

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